Im Namen Ferdinands [I.], Römischen Königs, Königs von Ungarn und Böhmen, Markgrafen der Niederlausitz, wird eine Rechtsbelehrung der Räte, "so uber den appellationen auf unsern khuniglichen schloß Prag sitzen", in einer von Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Luckau vorgebrachten (nicht recht erkennbaren) Angelegenheit bekundet. "geben . auf unserm khuniglichen schloß Prag den andern tag des monats Decembris nach Christi unsers herrn geburt im funftzehenhundert und siebenundfunftzigisten [...]."