Im Streit zwischen den Vettern Hans und Dietrich von Ehrenberg zu Ehrenberg einerseits und Heinrich von Ehrenberg andererseits vermitteln Gottfried von Berlichingen (Berlingen) zu Hornberg, Samson von Lomersheim, Johann Kottwitz, mainzischer Amtmann zu Klingenberg, Philipp von Gemmingen und Philipp von Neuhaus wie folgt: [1.] Heinrich von Ehrenberg soll fortan von seinen eigenen Äckern [zu Heinsheim] den großen Zehnt an Hans und Dietrich entrichten. Hingegen sollen letztere ersterem den ihm gebührenden Handlohn geben von 20 Pfennige und dem Stift zu Wimpfen i. T. 40 Pfennige, entsprechend dem alten und neuen Zinsbuch. Den Zehntwein hat Heinrich von Ehrenberg in der Kelter vorm Rieth zu geben; Hans und Dietrich dürfen zu diesem Zweck jährlich ein Fass in Heinrichs Kelter legen, und ihre Diener sind befugt, den Zehntwein in Behältnissen, die ihnen zweckmäßig erscheinen, abzutransportieren. Von den zum Schloss gehörigen Gütern soll Heinrich künftig keinen Weinzehnt mehr geben müssen; stattdessen gibt er jährlich 11 Schilling Pfennige. Seine Untertanen zu Heinsheim schulden den Weinzehnt wie von altersher. [2.] Bezüglich der Öffnung des [unteren] Tors bei Heinrichs Haus gelten weiterhin die Bestimmungen des darüber geschlossenen Vertrags. Das Tor bleibt für das Gesinde, die Taglöhner und die Arbeitsleute im Winter von morgens 5 Uhr bis abends 8 Uhr und im Sommer von morgens 3 Uhr bis abends 10 Uhr geöffnet; im übrigen haben Hans und Dietrich sowie ihre Freunde, Verwandten und Bediensteten nach Bedarf freien Ein- und Ausgang. Gleiches gilt umgekehrt für das obere Tor bei Hans und Dietrichs Behausung. [3.] Hans und Dietrich wird bei Bedarf durch Heinrichs Haus bei der Badstube Zugang zum "gemein thurn im schlos" gewährt. Dafür darf Heinrich die Wand, die er zum Schutz seines Würzgartens "uf dem kugelplatz zwuschen seinem schnecken und dem obern schlosthor" errichtet hat, stehenlassen. Wenn allerdings die von Ernberg "gemeinlich die mauer im schlos, daruff der gang auß Dieters haus in thurn geet, [...] wider gemacht würdt", sollen Hans und Dietrich diesen Zugang zum Turm benutzen und die Wand auf dem gemeinen Kugelplatz wieder entfernt werden. [4.] Heinrich soll das Wehr für seine Mühle so bauen, daß die oberhalb gelegene Mühle Hansens durch den Rückstau des Wassers keinen Schaden nimmt. [5.] Wegen der Güter zu Zimmern (Zimmerhof) bleibt es bei dem früher errichteten Teilungsvertrag und den seinerzeit gesetzten Grenzsteinen. [6.] Die Jagd auf Heinsheimer und Zimmerer Gemarkung steht den Kontrahenten zu gleichen Teilen zu; dabei sind die Bedürfnisse des Wein- und Ackerbaus gegenseitig zu berücksichtigen. [7.] Frevel, Bußen und sonstige Strafgelder, die von den "stroffbarn pauern" eingezogen werden, sind unter den Vogtsherren zu Heinsheim zu verteilen. Von dem Geld, das Heinrich davor allein eingenommen hat, soll er Hans und Dietrich "iren geburenden dritten thail" zukommen lassen. [8.] Die Brunnen und "wasserfell oder ablauffe" sollen entsprechend einem früheren Vergleich das Jahr über von jeder Partei an vier Tagen pro Woche genutzt werden dürfen. Im Winter ist dafür zu sorgen, dass an der "staigen bei dem schlos hienab" durch Frost und Eis kein Schaden verursacht wird. [9.] Bei der Anlage von Wässerungsgräben darf keine Partei der anderen Wiesen und Güter beeinträchtigen. [10.] Den Brunnen, der an Heinrichs Gebäuden großen Schaden verursacht, soll Hans bis Pfingsten 1555 "abfuren". [11.] Die Schleifmühle, die Hans und Dietrich "zwuschen der Haberkornmuell" unterhalb Heinrichs neuerbauter Mühle hatten, soll künftig samt den daraus fälligen Zinsen Heinrich gehören. Dagegen soll Heinrich zugunsten Hansens auf seinen dem speyrischen Vertrag zufolge hälftigen Anteil an den aus dem Bannholtzlin gerodeten Äckern verzichten. Desgleichen verzichtet Heinrich auf seine an Dietrichs Äcker bei dem Korlick erhobenen Ansprüche. [12.] Von dem Weingarten am Hohenberg in der Sommerhelden, den Hans gekauft und gerodet hat und von dem Heinrich früher ein Viertel Wein und ein Sommerhuhn jährlich als Zins erhalten hat, sind künftig keine Abgaben mehr zu entrichten. [13.] Die 4 Batzen jährlichen Zins, die Dietrich bisher aus der vorgenannten Schleifmühle erhalten hat, werden künftig durch Hans entrichtet. Heinrich verzichtet gegenüber Dietrich auf 9 Pfennige Zins vom Weg zwischen den Krautgärten und auf das Huhn vom Frühmeßacker; die Gans, die jährlich vom Frühmeßacker fällig ist, gibt künftig Hans. [14.] Die Hans und Dietrich gehörige Wiese, auf der die Schleifmühle steht, soll nach Erkenntnis von vier "verstendigen pauersmennern" gegen ein Stück aus der Jungfrauen- oder Stallwiese getauscht werden. Auch für die Staigerwiese, die Hans gehört und über die Heinrichs Müller einen Weg geführt hat, soll Heinrich seinem Vetter Hans mit Rat derselben vier Männer Ersatz leisten. [15.] Heinrich lässt den Müller Hans Schmidt aus Heinsheim, der die Schleifmühle auf eigene Kosten gebaut hat und daraus jährlich 4 Batzen Zins entrichtet, während der nächsten acht Jahre unter näher ausgeführten Konditionen im Besitz dieser Mühle.