Ludwig Pfalzgraf bei Rhein, Erztruchseß des Heiligen Römischen Reiches und Herzog in Bayern (Beyern), Elisabeth Gräfin zu Sp. und Vianden, Herzoginwitwe in Bayern, und Johann Graf zu Sp. übertragen wegen der geleisteten Dienste dem Ulrich von Layen (Leyen), seiner Frau Justina von Kallenfels (Call.), beider Leibeserben, oder, wenn die Eheleute keine haben, den Erben Ulrichs zu rechter Erbschaft die Burg Argenschwang (Arnswang) mit dem darunter gelegenen, Hausen (Husen) genannten Tal, mit Gülten, Zinsen, der Mühle, Bürgern, Untertanen, Äckern, Wiesen, Feldern, Wäldern, Wassern, Weiden und allem Zubehör, wie die Vorfahren der Aussteller sie bisher selbst besessen haben. Ulrich und seine Erben sollen darüber wie über anderes Erbe verfügen; versetzen oder verkaufen dürfen sie sie allerdings nicht. Die Öffnung der Burg bleibt den Pfalzgrafen und den Grafen zu Sp., Herren zu Kreuznach (Crutzenach), vorbehalten; den Eheleuten und ihren Erben soll davon kein Schaden entstehen. Dieses Öffnungsrecht ist urkundlich zugesichert worden; bei Antritt der Erbschaft sollen die Erben der Eheleute ebenfalls entsprechende Urkunden ausstellen. Die Aussteller und ihre Erben werden deshalb die Burg in Schutz und Schirm nehmen. Die Eheleute, ihre Erben, Bürger und Untertanen zu Argenschwang erhalten das Recht, auf dem Soon Bau- und Brennholz für ihren eigenen Bedarf zu holen. Die drei Aussteller siegeln.