Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Klingenmünster auf deren Bitten hin von Neuem in seinen Erbschirm auf, wenn ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder zugewiesenen Orten genügt. Das Michaelsstift zu Klingenmünster bei Landau war einst von Königen und Kaisern gestiftet worden und im Schutz und Schirm des Reichs gewesen, dann aber unter dem Abt und Konvent in Verfall geraten und deshalb vom Papst in ein weltliches Stift umgewandelt worden. Bereits damals hatte es unter dem Schirm der Pfalz gestanden, wie es ein Schirmbrief von Philipps Vater, Pfalzgraf Ludwig IV., vom 23.5.1444 ausweist. Der Kurfürst befiehlt seinem Vogt und Landschreiber zu Germersheim, das Stift entsprechend zu schirmen und zu handhaben. Das jährliche Schirmgeld über 25 Gulden wird auf 15 Gulden reduziert, solange das Stift eine Gülte des Pfalzgrafen über 10 Gulden auf sich genommen hat und bis diese mit 200 Gulden gelöst werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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