Graf Ernst zu Holstein pp überläßt den Untertanen von Wedel die bisher von Ihnen pachtweise innegehabten Wiesen und Weideplätze erblich gegen jährlichen Zins unter Vorbehalt des Eigentums an der Kälberweide und den anderen für die Hofhaltung auf Hatzburg nötigen Wiesen

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Stadtarchiv Wedel