Bürgermeister und Rat der Städte Warburg bekunden, dass ihnen die Vormünder des Konrad Schlicker, Sohn des verstorbenen Bürgermeisters Johann Schlicker, 400 Rtlr geliehen haben, von denen sie 200 Tlr 1622 zur Bezahlung des von Hz. Christian von Braunschweig ihnen auferlegten Lösegelds (rantzion) und die übrigen 200 Tlr 1623 zur Bezahlung „der Kriegsoffiziere und notwendigen Kosten“ hätten aufwenden müssen. Sie versprechen, diese 400 Rtlr jährlich zu Lichtmeß (2. Februar) mit 24 Rtlr. aus den städtischen Einkünften zu verzinsen und kündigen das Stadtsekretsiegel an. Als Klausel wird hinzugesetzt: Die Zinsen für sieben Jahre in Höhe von 84 Tlr. auf die ersten 200 Tlr und für fünf Jahre in Höhe von 60 Tlr. auf die weiteren 200 Tlr, insgesamt 144 Tlr, werden gesondert berechnet.