1611, Juli 25 Ehestiftung zwischen Anna Meiol, Witwe des verstorbenen Peter Vilter, und Johann von der Becke Jun. Die Braut bringt ihr in der Breiten Straße in Buxtehude gelegenes Haus samt dem darin vorhandenen Wandschnitt und sonstigem Zubehör in die Ehe ein. Die Söhne Heinrich, Peter und Martin, die aus der Ehe mit Peter Vilter hervorgegangen sind, erhalten von ihrer Mutter 4.500 Mark Lübisch und die von ihrem Vater hinterlassenen Kleider. Stirbt einer der Söhne, so gehen seine Ansprüche auf seine Brüder über. Bis die Söhne das 16. Lebensjahr erreicht haben, sollen sie aus den väterlichen Gütern alimentiert werden. Wenn die Söhne das 16. Lebensjahr erreicht haben, soll jedem von ihnen jährlich in der Osteroktave pro hundert Mark Lübisch eine Rente von fünf Mark Lübisch ausgezahlt werden. Wollen die Söhne nach Vollendung des 16. Lebensjahres bei ihrem Stiefvater in Kost bleiben, so haben sie diese von der Rente zu bezahlen. Stirbt die Mutter, bevor die Söhne das 16. Lebensjahr vollenden, und sie wollen nicht bei ihrem Stiefvater bleiben, so soll der Stiefvater die Rente ab diesem Zeitpunkt auszahlen. Will einer der Söhne nach Vollendung des 16. Lebensjahres das Kapital für seine Geschäfte nutzen, so müssen seine Vormünder das Kapital in der Michaelisoktave zur nächsten Osteroktave bei Johann von der Becke oder seinen Erben kündigen. Der Bräutigam bringt die 700 Mark Lübisch, die ihm sein Vater Johann von der Becke Sen. gegeben hat, wie auch das, was er selbst erworben hat, in die Ehe ein. Stirbt Johann vor Anna, ohne daß aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, so soll Anna den Erben zunächst binnen Jahr und Tag 1.500 Mark Lübisch und künftig die Hälfte dessen, was die hinterlassenen Güter eintragen, auszahlen. Stirbt Anna vor Johann, ohne daß aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, so soll Johann ihren Erben binnen Jahr und Tag 1.000 Mark Lübisch auszahlen.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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