Äbtissin Freifrau Maria von Velten des hochadeligen kaiserlichen freiweltlichen Stifts Herzebrock bestätigt durch einen Freibrief die Aufhebung der Eigenhörigkeit der Maria Gertrud Osterholt, Tochter der Eheleute Herman und Maria Osterholtß Erbes, die in der Bauerschaft Ostendorf im Kirchspiel Borghorst ansässig sind. Die Freilassung wird an sich kraftloeß, null undt nichtig, falls die Freigelassenen oder ein anderer in ihren Namen Ansprüche gegen das Stift erheben sollte. Siegelankündigung des Ausstellers 30ten 7bry 1735

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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