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Urkunde, laut der Heinrich Wilhelm Pötzsch in Wadewitz die auf Folium 35 des Grund- und Hypothekenbuchs für die im Staatswald bei Sachsendorf, Luppa, Wermsdorf, Collm und Mügeln gelegenen Privatgrundstücke eingetragenen Parzellen Nr. 48 und 49 des Flurbuchs über die im Staatswald bei Wermsdorf und Mügeln gelegenen Privatparzellen an den königlich sächsischen Staatsfiskus abtritt, welche zum Forstrevier Hubertusburg hinzugeschlagen worden sind und wogegen der königlich sächsische Staatsfiskus eine Fläche des eben genannten Forstreviers, Nr. 395 des Flurbuchs für Mahlis, an Pötzsch überlässt; hierzu ein Heft Protokollabschriften.

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Sächsisches Staatsarchiv
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