Bischof Franz Wilhelm von Regensburg etc. beglaubigt auf Bitten von Johann Heinrich Nothaft Graf von Wernberg auf Runding etc., kaiserlichem Rat und Kämmerer, die Seelgerätsstiftung zu Wiesenfelden an das Karmelitenkloster in Straubing zur Feier von zwei Wochenmessen, sowie eine wörtlich inserierte Urkunde vom 28. Apr. 1657 (Urk. 442 a), worin Johann Heinrich Nothaft sich mit dem Karmelitenkloster dahingehend verlgeicht, dass das Kloster künftig jährlich 50 Gulden aus einem Haus in der Pruckstraße zu Straubing beziehen und hierfür Messfeiern bei Runding auf dem Haidstein in der Kapelle St. Ulrich leisten soll. S: Bischof Franz Wilhelm von Regensburg
Vollständigen Titel anzeigen
Bischof Franz Wilhelm von Regensburg etc. beglaubigt auf Bitten von Johann Heinrich Nothaft Graf von Wernberg auf Runding etc., kaiserlichem Rat und Kämmerer, die Seelgerätsstiftung zu Wiesenfelden an das Karmelitenkloster in Straubing zur Feier von zwei Wochenmessen, sowie eine wörtlich inserierte Urkunde vom 28. Apr. 1657 (Urk. 442 a), worin Johann Heinrich Nothaft sich mit dem Karmelitenkloster dahingehend verlgeicht, dass das Kloster künftig jährlich 50 Gulden aus einem Haus in der Pruckstraße zu Straubing beziehen und hierfür Messfeiern bei Runding auf dem Haidstein in der Kapelle St. Ulrich leisten soll. S: Bischof Franz Wilhelm von Regensburg
Karmelitenkloster Straubing Urkunden, BayHStA, Karmelitenkloster Straubing Urkunden 443
Karmelitenkloster Straubing Urkunden
Karmelitenkloster Straubing Urkunden >> 1601-1700
1657 Oktober 25
Karmelitenkloster Straubing Urkunden
Perg. Libell 4 Bl.
Urkunden
lat
Besiegelung/Beglaubigung: S an blaugelber Seidenschnur in Holzkapsel anhängend. Mit Notariatssignet und Unterschrift d. kaiserlichen Notars Blasius Kherl, Regimentsadvokat zu Straubing vom 25. Okt. 1657
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat./dt.
Jahr: 1657
Monat: 10
Tag: 25
Überlieferung: Ausf.
Sprache: lat./dt.
Jahr: 1657
Monat: 10
Tag: 25
Straubing (krfr.St.), Karmelitenkloster
Straubing (krfr.St.): Pruckstraße
Runding (Lkr. Cham): Kapelle St. Ulrich
Wiesenfelden (Lkr. Straubing-Bogen)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:40 MESZ
CC0 1.0 Universell