Prüfung der zugelassenen Anzahl von Gevattern bei Kindstaufen. Abgaben für überzählige Gevattern. Beschwerde des Generalsuperintendenten Dr. Carl Ludwig Nitzsch in Wittenberg über die auch in den ehemals sächsischen Landesteilen eingeführten Dispensationsvorschriften des Allgemeinen Landtechts und den Umgang mit Dispensationsgeldern. Nachfrage seines Sohnes, Karl Immanuel Nietzsch, Berlin, über die bislang nicht erfolgte Klärung