Benedict Freiherr von Cloth, kurtrierischer Geh.Rat und Hofrichter, bekundet, daß Clemens Wenceslaus, Kurfürst von Trier, laut inseriertem Lehnsbrief, ihn als Bevollmächtigten des Johann Rudolph Maria Grafen Walbott von Bassenheim mit der halben Burg Hattstein mit Zubehör belehnt hat, die viele Jahre am Reichshofrat zwischen den von Hattstein als Klägern und den von Reifenberg, nun Grafen Walbott von Bassenheim als Beklagten strittig war, nach dem der zuletzt Belehnte Constantin Philipp von und zu Hattstein als letzter seines Stammes 1767 ohne männliche Leibeslehnserben verstorben. Siegler: Aussteller.