Jorg Baußback, Schultheiß, Endreß Geisel und Bartholmes Geiger, beide Bürgermeister, sowie Gericht und Gemeinde von Wenkheim verkaufen mit Zustimmung von Christoffel Wolff Hund zu Altenstein und Wenkheim und Johann Philipp von und zu Wenkheim als regierenden und gebietenden Junkern des Fleckens Wenkheim an Neydhartt von Thüngen, Dompropst, Johann Cunradt Kottwitz von Aulenbach, Domdekan, Senior und Kapitel des Domstifts Würzburg und dessen gemeines Präsenzamt für verschiedene einzeln benannte Jahrtage insgesamt 17 Gulden fränkischer Landeswährung an jährlichem Zins um 340 Gulden. Der Zins ist jährlich am Martinstag dem Präsenzmeister in Würzburg oder an einen Bevollmächtigten oder Boten gegen Erstattung von Zehrung, Botenlohn und Wartgeld zu zahlen und kann mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist jeweils zum Martinstag abgelöst werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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