Kurfürst Philipp von der Pfalz freit und erlässt seinem Wappenmeister Simon Schnorrenpfeil (Symont Schnorrenpfyll) und seinen Erben getreuer Dienste wegen solche Zinsen ¿ namentlich 6 1/4 Malter Korn, 13 3/4 Malter Hafer, 3 Pfund 15 Schilling Heller und 1/2 Hundert Stroh ¿ die Simon von seinem Achtel an dem Hubhof zu Heppenheim gibt, das dieser von seinem Schwager Johann Hut erhalten hat. Die Befreiung soll solange gelten, bis der Pfalzgraf ein gleich- oder höherwertiges Lehen an Simon oder seine Erben verleiht; sodann sind die genannten Gefälle vom Hubhof wieder zu geben. Kurfürst Philipp befiehlt seinen Burggrafen und Kellern [zu Starkenburg] und seinen anderen Amtleuten und Untertanen die Beachtung dieser Freiheiten.