Der Abt Lambert von Gengenbach beauftragt, als Kommissär und Sammler des apostolischen Stuhles, seinen Subdelegaten Johannes Büchler, Prokurator und Siegler des Bischofs Johann von Basel, eine Schätzung der Einkünfte des Klosters Himmelspforte vornehmen zu lassen, dessen Abt Heinrich Melin sich außer Stande erklärt hatte, den von den Sammlern der Konstanzer Diözese geforderten Beitrag zu dem päpstlichen Subsidium zu entrichten, während er bereit sei, den sechsten Teil der wirklichen Einkünfte des Klosters zu zahlen.