Konrad, Propst von St. Johann und Kanoniker am Domstift in Konstanz, Simon, Pleban an St. Stephan, und M. Heinrich von St. Gallen, Kirchherr in Schwarzenberg, entscheiden in Streit zwischen Abt und Konvent von Weingarten einerseits, Ritter Ulrich von Wohmbrechts andererseits über Burkhard von Pfaffenweiler und andere Eigenleute sowie den Wald "ze dem Luz". In der Sache war es zu einer gütliche Einigung (amicabilis compositio) durch den Ritter [Heinrich] Rauber anstelle des Eberhard Graf von Katzenelnbogen gekommen, die Wohmbrechts mit der Begründung angefochten hatte, daß er dazu erpreßt worden sei. Das Kloster will Ersatz der Prozeßkosten, wofür M. Walter Clokker, Kanoniker bei St. Stephan, als Schiedsrichter ("arbitrator") benannt wurde. Die Aussteller entscheiden, daß es bei der gütlichen Einigung bleiben soll. Wohmbrechts soll die Feindschaft gegen Ulrich Zinsmeister von Gugelunberg (=Felbers) und andere Leute des Klosters fallenlassen. Dafür soll das Kloster keine Kosten von ihm fordern.
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Konrad, Propst von St. Johann und Kanoniker am Domstift in Konstanz, Simon, Pleban an St. Stephan, und M. Heinrich von St. Gallen, Kirchherr in Schwarzenberg, entscheiden in Streit zwischen Abt und Konvent von Weingarten einerseits, Ritter Ulrich von Wohmbrechts andererseits über Burkhard von Pfaffenweiler und andere Eigenleute sowie den Wald "ze dem Luz". In der Sache war es zu einer gütliche Einigung (amicabilis compositio) durch den Ritter [Heinrich] Rauber anstelle des Eberhard Graf von Katzenelnbogen gekommen, die Wohmbrechts mit der Begründung angefochten hatte, daß er dazu erpreßt worden sei. Das Kloster will Ersatz der Prozeßkosten, wofür M. Walter Clokker, Kanoniker bei St. Stephan, als Schiedsrichter ("arbitrator") benannt wurde. Die Aussteller entscheiden, daß es bei der gütlichen Einigung bleiben soll. Wohmbrechts soll die Feindschaft gegen Ulrich Zinsmeister von Gugelunberg (=Felbers) und andere Leute des Klosters fallenlassen. Dafür soll das Kloster keine Kosten von ihm fordern.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 1107
B 515 U 1107
Karseer Amt fasc. 008 n. 11
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden >> Urkunden
1303 Januar 21 (xii. kalendas Februarii)
21,4 x 44,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Lateinisch
Aussteller: Konrad, Propst von St. Johann und Kanoniker am Domstift in Konstanz, u.a.
Empfänger: Abt und Konvent von Weingarten
Zeugen: M. Johannes Pfefferhart, Kanoniker in Chur, u.a.
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 2 abg.
Empfänger: Abt und Konvent von Weingarten
Zeugen: M. Johannes Pfefferhart, Kanoniker in Chur, u.a.
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 2 abg.
Clokker, Walter, M.; Kanoniker
Katzenelnbogen, Eberhard I. von; Graf, um 1243.1311
Konrad, Propst von St. Johann in Konstanz
Pfaffenweiler, Burkhard von
Pfefferhart, Johannes, M.; Kanoniker
Rauber, Heinrich, Ritter
Simon, Pleban an St. Stephan in Konstanz
St. Gallen, Heinrich von Ramstein; Abt, -1318
Wohmbrechts, Ulrich von; Ritter
Zinsmeister, Ulrich
Chur, Kt. Graubünden [CH]; Kanoniker
Felbers : Karsee, Wangen im Allgäu RV; Einwohner
Gugelunberc = Felbers : Karsee, Wangen im Allgäu RV
Konstanz KN; Domstift, Kanoniker
Konstanz KN; St. Johann, Propst
Konstanz KN; St. Stephan, Kanoniker
Konstanz KN; St. Stephan, Pleban
Schwarzenberg : Vorarlberg [A]; Kirchherr
St. Gallen [CH]; Einwohner
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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