Recess zwischen H. Graf Ludwig zu Löwenstein und Martin Haller vom Hallerstein errichtet, als dieser letztere mit dem Mannlehn Dachsbach belehnt worden. (1) Dass der Original Kaufbrief, worinnen des Ruprecht Hallers Söhne ihm Martin Haller ihren Anteil an Mannlehen zu Dachsbach verkaufet nächstens an ihro gräfliche Gnaden eingesendet werden solle. (2) Dass die von der abgeledigten Gült von Paul Dürrn Hof herrührende 240 .. anderer Orten und eigentümlichen Gütern wiederum angelegt werden solle. (3) Dass die gegen den Meuther zu Bamberg der oben angezogenen Lehngüter halben am Landgericht zu Ansbach rechtshängige Sachen prosequiert und sonsten zur Ergänzung der Lehen möglicher Fleiß angewendet werden solle, damit dem Abbruch der Lehen begegnet und dasselbige sowohl zu der herrschaft als der Lehnleut Besten in alten Stand gerichtet werden möge. (fehlt)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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