Recess zwischen H. Graf Ludwig zu Löwenstein und Martin Haller vom Hallerstein errichtet, als dieser letztere mit dem Mannlehn Dachsbach belehnt worden. (1) Dass der Original Kaufbrief, worinnen des Ruprecht Hallers Söhne ihm Martin Haller ihren Anteil an Mannlehen zu Dachsbach verkaufet nächstens an ihro gräfliche Gnaden eingesendet werden solle. (2) Dass die von der abgeledigten Gült von Paul Dürrn Hof herrührende 240 .. anderer Orten und eigentümlichen Gütern wiederum angelegt werden solle. (3) Dass die gegen den Meuther zu Bamberg der oben angezogenen Lehngüter halben am Landgericht zu Ansbach rechtshängige Sachen prosequiert und sonsten zur Ergänzung der Lehen möglicher Fleiß angewendet werden solle, damit dem Abbruch der Lehen begegnet und dasselbige sowohl zu der herrschaft als der Lehnleut Besten in alten Stand gerichtet werden möge. (fehlt)
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Recess zwischen H. Graf Ludwig zu Löwenstein und Martin Haller vom Hallerstein errichtet, als dieser letztere mit dem Mannlehn Dachsbach belehnt worden. (1) Dass der Original Kaufbrief, worinnen des Ruprecht Hallers Söhne ihm Martin Haller ihren Anteil an Mannlehen zu Dachsbach verkaufet nächstens an ihro gräfliche Gnaden eingesendet werden solle. (2) Dass die von der abgeledigten Gült von Paul Dürrn Hof herrührende 240 .. anderer Orten und eigentümlichen Gütern wiederum angelegt werden solle. (3) Dass die gegen den Meuther zu Bamberg der oben angezogenen Lehngüter halben am Landgericht zu Ansbach rechtshängige Sachen prosequiert und sonsten zur Ergänzung der Lehen möglicher Fleiß angewendet werden solle, damit dem Abbruch der Lehen begegnet und dasselbige sowohl zu der herrschaft als der Lehnleut Besten in alten Stand gerichtet werden möge. (fehlt)
Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 2a Haller 23 fehlt
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, G-Rep. 2a Aktivlehen (Urkunden)
Aktivlehen (Urkunden) >> 25. Haller von Hallerstein
1590 Februar 9
Urkunden
Ausstellungsort: Wertheim
FEHLT
Dachsbach NEA
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ