Abt Johannes von St. Emmeram verleiht den großen Garten des Klosters vor St. Haymerans thor, auf dem zuvor Erhart Rosenzweid, Schmied des Klosters, Leibrecht gehabt und dieses an Hans Weiss, Diener von St. Emmeram und Gerichtschreiber von Regensburg, verkauft hat, dem Weiss und seiner Ehefrau Eugenie als Leibgeding gegen einen jährlichen Zins an das Kloster. S: Abtei von St. Emmeram

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv