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Klage des Erben Bartold Bischoping zur Getter und Handrup, + 1619/20, später seiner Witwe Maria Bomeken ./. den Ochsenhändler Johan Grotegese. Witwe Georg Bisping und ihre Kinder, darunter Anna, die + Frau des Beklagten, haben i. J. 1580 dem Johan Bischoping, dem Vater des Klägers, das Erbe zur groten Haer im Ksp. Albersloh verkauft, und zwar frei von allen Lasten. Das Erbe war aber mit einer Rente von 5 Goldgulden belastet, die im Jahre 1554 Elschine Bisping, Witwe Stadtrichter Johan Wesselinck und Georg Bisping dem Henrich Listige als Inhaber der 2. Vikarie des obersten Altars in der St.-Antonii-Kapelle verkauft hatten; die Rente hat zuerst Scheder Bisping zur Wisch bezahlt. Johan Mumme, der jetzige Inhaber der Vikarie, hat den Kläger auf Zahlung des Kapitals von 100 Goldgulden und ausständige Renten verklagt und Urteil erhalten.

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Stadtarchiv Münster
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