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König Philipp von Kastilien etc. verschreibt dem Otto v. d. Bylandt, Herrn zu Rheydt, und seiner Gattin Marie v. d. Bongart eine Jahrrente von 723 Gulden gegen ein Darlehen von 6769 Gulden und setzt seine Besitzungen im Fürstentum Geldern und der Grafschaft Zütphen zum Unterpfand pünktlicher Bezahlung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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