In dem Streit zwischen Georg Widemann, Ammann zu Unteropfingen, und seiner Partei als Kläger und Philipp Schreiber mit seinen Verwandten daselbst als Beklagten wegen ihrer zu Unteropfingen gelegenen Äcker wird durch Abt Dominikus von Rot als Obmann und Simprecht Schrot, Jörg Ruoff, beide zu Mettenberg, Bernhart Symler zu Wielannds, Conrad Motzer zu der Eisenhalde und Jakob Schmitteler zu Haslach beigelegt. Die Benutzung der umstrittenen Äcker wird genau festgelegt, ein Urteilsbrief von 1556 als ungültig erklärt. Siegler: Abt Dominikus. 1557, Montag vor Pfingsten. Orig. Perg., 1 S. anh., gut erh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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