Herrschaft Cottbus mit Peitz (Bestand)
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I. HA GR, Rep. 56
Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Geheimer Rat >> Territorial-Reposituren >> Verwaltung und Rechtsprechung in der Mark Brandenburg (Kur- und Neumark)
Laufzeit: (14. Jh.) 1431 - 1806
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Vorbemerkung
Behördengeschichte:
Die Repositur 56 gehört zu den innenpolitischen Überlieferungen des 1604 gegründete Geheime Rats. Der Geheime Rat stellte im 17. Jahrhundert die wichtigste zentrale Verwaltungsbehörde im Kurfürstentum Brandenburg dar - zuständig für Kultus, Justiz, Finanzen und Auswärtiges. Im 18. Jahrhundert verlor der Geheime Rat einen Großteil seiner Kompetenzen an andere staatliche Behörden oder Kollegien. Lediglich in den Bereichen Kultus und - mit Einschränkungen - Justiz blieb der Geheime Rat maßgeblich. Die innere Behördenorganisation, die zur Entstehung der Überlieferung in der Repositur 56 führte, wurden bislang jedoch noch nicht eingehend erforscht, weshalb nähere Aussagen hierzu gegenwärtig nicht möglich sind.
1156 wurde Cottbus erstmals als bei einem Spreeübergang gelegene Burg erwähnt. Es waren wohl die Herren von Cottbus, die der Ortschaft zu Beginn des 13. Jahrhunderts das Magdeburgische Stadtrecht verliehen. 1445/55 verkauften sie Schloss, Stadt und Land Cottbus an Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, dessen Rechte aber der böhmischen Lehnsoberhoheit unterworfen blieben. Das Land bzw. die Herrschaft Cottbus wurde auch als Weichbild Cottbus, später (seit der Mitte des 18. Jahrhunderts) als Cottbuser Kreis bezeichnet.
Die landesherrlichen Besitzungen in der Herrschaft Cottbus unterstellten die Hohenzollern einem Amt bzw. einem Amtmann. Dem Amtmann beigeordnet wurden ein Amtschreiber und ein Kastner, dem die Kassenführung oblag. Der Amtmann führte auch die Aufsicht über den Burgschen Wald, also die Waldungen bei der Ortschaft Burg (Spreewald).
An niederen Herrschaftsträgern gab es die Stadt Cottbus sowie die Cottbusser Ritterschaft (auch Mannschaft), zu der unter anderem die Familien von Kottwitz, Muschwitz, Minckwitz, Zobeltitz, Köck(e)ritz und Pannwitz zählten.
Beim Verkauf der Herrschaft an die Hohenzollern wurden auch die Rechte der Cottbuser Landstände bestätigt. Diese wählten den Cottbuser Landeshauptmann, welcher seit 1702 als Landrat firmierte. Der Landeshauptmann nahm vor allem Rechte als Gerichtsherr war. Als Gerichthof war die Landeshauptmannschaft dem Neumärkischen Kammergericht nachgeordnet. Neben der Landeshauptmannschaft waren auch das landesherrliche Amt und das beim Cottbuser Magistrat angebundene Stadtgericht an der Justizpflege beteiligt. Überlappende und uneindeutige Sprengelkompetenzen führten wiederholt zu Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren des Cottbuser Justizwesen. Justiz- und Streitsachen nehmen im Bestand breiten Raum ein.
Ende des 17. Jahrhunderts war das Amt an Herzog Christian I. von Sachsen-Merseburg verpfändet. Sechs umfangreiche Akten behandeln die Verpfändung und die Auslösung des Pfandbesitzes.
Bestandsgeschichte:
Der heutige Bestand wurde im 17. Jahrhundert von dem kurfürstlichen Archivar Christoph Schönbeck (1601-1662) als Repositur 56 formiert. Sie erhielt den Titel: "Der Herrschaft Kottbus Hauptmann, Ritterschaft, Städte- und Ämbtersachen." Sie umfasste ursprünglich 39, später 41 Konvolute.
Im den Territorialreposituren gewidmeten Kurmärkischen Hauptbuchs entstand Ende des 17. Jahrhundert eine summarische Verzeichnung, die bis in die Gegenwart hinein als Findbuch diente.
Im 19. und 20. Jahrhundert teilte der Bestand I. HA GR, Rep. 56 die Geschicke der übrigen Reposituren des Geheimen Rats. Mit diesen zusammen war sie zunächst im Geheimen Staatsarchiv im Berliner Schloss, dann im Berliner Hohen Haus und schließlich im Dahlemer Archivzweckbau aufgestellt, ehe sie nach kriegsbedingter Auslagerung ins Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abteilung Merseburg gelangte. Dort wurde der Bestand grundlegend bearbeitet; dabei wurden Faszikel formiert und modernen Anforderungen genügende Aktentitel formuliert. Ein neues Findbuch entstand dabei jedoch nicht. 1993 kehrte die gesamte Überlieferung des Geheimen Rats nach Dahlem zurück.
2022 wurde der Bestand überwiegend auf Grundlage der in Merseburg gebildeten Faszikel in die Archivdatenbank aufgenommen. Die Ansetzung der Orts- und Personennamen wurde dabei normalisiert. Der Bestand wurde revidiert, Titel, Laufzeiten und Signaturen kontrolliert und bei Bedarf überarbeitet oder berichtigt. Anschließend wurde der Bestand erstmals klassifiziert. Die entstandene Verzeichnung ist als einfache Verzeichnung einzustufen.
Formalangaben:
Umfang (in laufenden Metern): 3 lfm.
Gesamtlaufzeit des Bestandes: (1304 - ) 1808
Lagerungsort : Westhafen
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen: I. HA GR, Rep. 56, Nr. ## Fasz. #
Zitierweise: I. HA Geheimer Rat, Rep. 56 Herrschaft Cottbus mit Peitz, Nr. 41 Fasz. 2
Berlin, 23. Mai 2022
(Dr. Mathis Leibetseder, Archivoberrat)
Zitierweise: GStA PK, I. HA GR, Rep. 56
Vorbemerkung
Behördengeschichte:
Die Repositur 56 gehört zu den innenpolitischen Überlieferungen des 1604 gegründete Geheime Rats. Der Geheime Rat stellte im 17. Jahrhundert die wichtigste zentrale Verwaltungsbehörde im Kurfürstentum Brandenburg dar - zuständig für Kultus, Justiz, Finanzen und Auswärtiges. Im 18. Jahrhundert verlor der Geheime Rat einen Großteil seiner Kompetenzen an andere staatliche Behörden oder Kollegien. Lediglich in den Bereichen Kultus und - mit Einschränkungen - Justiz blieb der Geheime Rat maßgeblich. Die innere Behördenorganisation, die zur Entstehung der Überlieferung in der Repositur 56 führte, wurden bislang jedoch noch nicht eingehend erforscht, weshalb nähere Aussagen hierzu gegenwärtig nicht möglich sind.
1156 wurde Cottbus erstmals als bei einem Spreeübergang gelegene Burg erwähnt. Es waren wohl die Herren von Cottbus, die der Ortschaft zu Beginn des 13. Jahrhunderts das Magdeburgische Stadtrecht verliehen. 1445/55 verkauften sie Schloss, Stadt und Land Cottbus an Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, dessen Rechte aber der böhmischen Lehnsoberhoheit unterworfen blieben. Das Land bzw. die Herrschaft Cottbus wurde auch als Weichbild Cottbus, später (seit der Mitte des 18. Jahrhunderts) als Cottbuser Kreis bezeichnet.
Die landesherrlichen Besitzungen in der Herrschaft Cottbus unterstellten die Hohenzollern einem Amt bzw. einem Amtmann. Dem Amtmann beigeordnet wurden ein Amtschreiber und ein Kastner, dem die Kassenführung oblag. Der Amtmann führte auch die Aufsicht über den Burgschen Wald, also die Waldungen bei der Ortschaft Burg (Spreewald).
An niederen Herrschaftsträgern gab es die Stadt Cottbus sowie die Cottbusser Ritterschaft (auch Mannschaft), zu der unter anderem die Familien von Kottwitz, Muschwitz, Minckwitz, Zobeltitz, Köck(e)ritz und Pannwitz zählten.
Beim Verkauf der Herrschaft an die Hohenzollern wurden auch die Rechte der Cottbuser Landstände bestätigt. Diese wählten den Cottbuser Landeshauptmann, welcher seit 1702 als Landrat firmierte. Der Landeshauptmann nahm vor allem Rechte als Gerichtsherr war. Als Gerichthof war die Landeshauptmannschaft dem Neumärkischen Kammergericht nachgeordnet. Neben der Landeshauptmannschaft waren auch das landesherrliche Amt und das beim Cottbuser Magistrat angebundene Stadtgericht an der Justizpflege beteiligt. Überlappende und uneindeutige Sprengelkompetenzen führten wiederholt zu Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Akteuren des Cottbuser Justizwesen. Justiz- und Streitsachen nehmen im Bestand breiten Raum ein.
Ende des 17. Jahrhunderts war das Amt an Herzog Christian I. von Sachsen-Merseburg verpfändet. Sechs umfangreiche Akten behandeln die Verpfändung und die Auslösung des Pfandbesitzes.
Bestandsgeschichte:
Der heutige Bestand wurde im 17. Jahrhundert von dem kurfürstlichen Archivar Christoph Schönbeck (1601-1662) als Repositur 56 formiert. Sie erhielt den Titel: "Der Herrschaft Kottbus Hauptmann, Ritterschaft, Städte- und Ämbtersachen." Sie umfasste ursprünglich 39, später 41 Konvolute.
Im den Territorialreposituren gewidmeten Kurmärkischen Hauptbuchs entstand Ende des 17. Jahrhundert eine summarische Verzeichnung, die bis in die Gegenwart hinein als Findbuch diente.
Im 19. und 20. Jahrhundert teilte der Bestand I. HA GR, Rep. 56 die Geschicke der übrigen Reposituren des Geheimen Rats. Mit diesen zusammen war sie zunächst im Geheimen Staatsarchiv im Berliner Schloss, dann im Berliner Hohen Haus und schließlich im Dahlemer Archivzweckbau aufgestellt, ehe sie nach kriegsbedingter Auslagerung ins Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abteilung Merseburg gelangte. Dort wurde der Bestand grundlegend bearbeitet; dabei wurden Faszikel formiert und modernen Anforderungen genügende Aktentitel formuliert. Ein neues Findbuch entstand dabei jedoch nicht. 1993 kehrte die gesamte Überlieferung des Geheimen Rats nach Dahlem zurück.
2022 wurde der Bestand überwiegend auf Grundlage der in Merseburg gebildeten Faszikel in die Archivdatenbank aufgenommen. Die Ansetzung der Orts- und Personennamen wurde dabei normalisiert. Der Bestand wurde revidiert, Titel, Laufzeiten und Signaturen kontrolliert und bei Bedarf überarbeitet oder berichtigt. Anschließend wurde der Bestand erstmals klassifiziert. Die entstandene Verzeichnung ist als einfache Verzeichnung einzustufen.
Formalangaben:
Umfang (in laufenden Metern): 3 lfm.
Gesamtlaufzeit des Bestandes: (1304 - ) 1808
Lagerungsort : Westhafen
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen: I. HA GR, Rep. 56, Nr. ## Fasz. #
Zitierweise: I. HA Geheimer Rat, Rep. 56 Herrschaft Cottbus mit Peitz, Nr. 41 Fasz. 2
Berlin, 23. Mai 2022
(Dr. Mathis Leibetseder, Archivoberrat)
Zitierweise: GStA PK, I. HA GR, Rep. 56
Umfang: 3 lfm (399 VE); 3 lfm (399 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ
Hierarchie
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