Papst Viktor [IV.] nimmt das Kloster Oberaltaich in seinen päpstlichen Schutz, bestätigt die Besitzungen und Rechte des Klosters (namentlich den Neubruchzehnt), bestimmt über die Vogtei, die vom Diözesanbischof zu empfangenden Weihen und das Begräbnsirecht, sowie über das alljährlich an den Lateran zu zahlende Geldstück.; S: A