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Anspruch auf die Hälfte von 550 Maltern Hafer und 200 Maltern Korn jährlich stehender Rente, die dem Kläger laut Heiratsberedung zwischen seinen Eltern Balthasar von Vlodorp und Catharina von Bylandt und einem Erbteilungsvertrag zwischen Balthasar und seinem Bruder Wilhelm zustehen. Die Beklagten sind die drei Töchter und die Schwiegersöhne des Wilhelm von Vlodorp.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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