Anspruch auf die Hälfte von 550 Maltern Hafer und 200 Maltern Korn jährlich stehender Rente, die dem Kläger laut Heiratsberedung zwischen seinen Eltern Balthasar von Vlodorp und Catharina von Bylandt und einem Erbteilungsvertrag zwischen Balthasar und seinem Bruder Wilhelm zustehen. Die Beklagten sind die drei Töchter und die Schwiegersöhne des Wilhelm von Vlodorp.
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Anspruch auf die Hälfte von 550 Maltern Hafer und 200 Maltern Korn jährlich stehender Rente, die dem Kläger laut Heiratsberedung zwischen seinen Eltern Balthasar von Vlodorp und Catharina von Bylandt und einem Erbteilungsvertrag zwischen Balthasar und seinem Bruder Wilhelm zustehen. Die Beklagten sind die drei Töchter und die Schwiegersöhne des Wilhelm von Vlodorp.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1578-1672 (1545-1661)
Enthaeltvermerke: Kläger: Wilhelm von Vlodorp (Flodorff), Herr zu Leut (Leuth), Well und Rijkholt (Rickalt), Erbkammerherr des Herzogtums Luxemburg Beklagter: Ottilie (auf dem Protokoll falsch Cecilie) von Vlodorp (Flodorff) zu Odenkirchen, Aspern und Langerak, verwitwete von Botzelaer, und Konsorten: Carl von Battenberg und Bronckhorst, Alverade von Vlodorp (Flodorff) zu Obbicht (Obicht) Harterich (Hattart) von Palant, Anne von Vlodorp (Flodorff) zu Dalenbroek (Dalenbroich) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Stöckle 1578 - Lic. Antonius Streitt 1605 - Dr. Nicolaus Adolff 1618 - Dr. Johann Leonhard Schommartz 1658 - Subst.: Dr. Johann Nicolaus Höen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius Stappert 1578 - Dr. Johann Michael Fickler 1578 - Dr. Johann Godelmann 1578 - Lic. Philipp Seiblin 1578 - Dr. Alexander Rebstock 1578 - Dr. Christoph Rebstock 1578 - N. Hertzbach (?) 1578 - Lic. Philipp Seiblin 1578 - Dr. Johann Michael Vaius 1583 - Dr. Johann Michael Fickler 1583 - Lic. Johann von Vianden (vor 1601) - Dr. Walter Aach 1601 - Dr. Sigismund Haffner 1614 - Lic. Christophorus Riecker [1612] 1614 - Lic. Johann Hansen 1658 - Dr. Johann Roleman 1658 - Subst.: Dr. Johann Christof Kegele - Lic. Bernhard Henningh 1659 - Subst.: Dr. Johann Nicolaus Höen Prozeßart: Simplicis querelae. 1583: Citationis ad videndum Instanzen: RKG 1578-1672 (1545-1661) Beweismittel: Bd. I: Auszug aus der Heiratsverschreibung des Balthasar von Vlodorp und der Catharina von Bylandt (Q 8). Erbteilung zwischen Wilhelm und Balthasar von Vlodorp 1545 (Q 9 und 16). Erbteilung zwischen Wilhelm und Balthasar von Vlodorp einerseits und ihrer Schwester Ursula andererseits 1547 (180-187 in Q 40). Beschreibung: 2 Bde., 18 cm, 878 Bl.; Bd. I: 9 cm, 372 Bl., lose; Q 1-66 außer 37; Q 23, 28, 43 jeweils A und B; Bd. II: 9 cm, 506 Bl., gebunden; Q 37 (Akten der kaiserlichen Kommission mit Zeugenaussagen). Vgl. RKG 1793 (F 455/1698): Wiederaufnahme des Verfahrens 1698.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:06 MEZ