Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und Heiligenpfleger zu Schiltach verpflichten sich, 338 Pfund 6 Schilling, welche ihnen Herzog Ludwig von Württemberg zur baulichen Unterhaltung des Pfarrhauses zu Schiltach überwiesen hat, wieder zurückzuzahlen, wenn die Mittel der Kirchenpflege es in Zukunft einmal gestatten sollten.