Derselbe läßt eine Bulle Johann's XXII. vom 5. Januar 1319 beglaubigen über die Einkünfte des ersten Jahres erledigter Präbenden. "Cum nonnulle ecclesiastice persone". Notar: Wilhelm von Odinch.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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