Johann, Markgraf von Brandenburg-Küstrin, urkundet, dass ihm die Witwe Albrecht Grosses das Dorf Reetz, Lehngut ihres abwesenden Sohnes Jakob Grosse, unter der Bedingung abgetreten habe, dass es bei Wiederauftauchen ihres Sohne diesem erneut übereignet werde. Er verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingung und gewährt der Witwe Grosse die Nutzung des Lehngutes auf Lebenszeit. "geschehen und geben zu Custrin, sonnabents nach Estomihi, Christi [...] geburt im funftzehenhundertsten und zweiundfunftzigisten jare"