Ritter Kraft von Hohenfels bittet den Fürsten (!) von Nassau als den Lehnsherrn um Genehmigung, daß er seine von Nassau zu Lehn gehende Hälfte des Gerichts zu Viermünden an Broseck von Viermünden verkauft hat, bittet weiter, diesen damit zu belehnen, aber für den Fall der Wiedereinlösung den Kindern seines - des Ausstellers - Bruders den Erbanspruch zu bewahren.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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