Kaiser Karl genehmigt auf Bitte des Markgrafen Rudolf von Baden die bei der Verheiratung von dessen Sohn Bernhard mit der Tochter des Grafen Rudolf von Hohenberg gemachte Einung, dass des letzteren reichslehenbare Grafschaft Hohenberg, wenn er ohne männliche Leibeserben versterben würde, an den vorgenannten Bernhard fallen solle.