Urfehde Nr. 208
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7283
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
(15)49 Januar 23
Regest: Ulrich Gutschaff, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen ihm das Spiel oftmals beim Urfehd-Eid verboten und seinem Weib und Kindern zu gut (= zulieb) viel väterliche Mittel versucht haben. Aber das alles hat nicht erschiessen (= nützen) und helfen wollen, sondern er hat sich trotzdem in verderbliche Spiele eingelassen, womit er ohne Zweifel, wenn kein Einsehen erfolgte, sich, sein Weib und Kinder schliesslich an den Bettelstab bringen würde. Deshalb ist er jetzt abermals ins Gefängnis gelegt worden und hätte nach seinem Verschulden eine schwere Leibesstraf verdient, die ihm die Herren mit gutem Recht und anderen zu einem Exempel hätten auflegen können. Doch ist er auf seine Bitte um Gnade des Gefängnisses entledigt worden. Er hat einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren von Reutlingen, die Stadt und die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei seinem Eid soll und will er sein Leben lang weder hier noch anderswo ein Spiel um wenig oder viel tun auch nicht wetten noch mit jemand darin gemeinsame Sache machen. Wenn er über kurz oder lang an die Herren oder die Ihren eine Forderung hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten lassen. Würde er diesen Eid und Urfehde brechen, so soll er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter kann, den die Herren richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Konggott, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ