Dekan und Kapitel des Stifts St. Peter zu Wimpfen im Tal bestätigen, daß sie den Brüdern Hermann und Kunz Otter, Edelknechte, und allen ihren Erben zwei Höfe der A. zu Kirchhausen (kirchhusen) mit allen Rechten und Einkünften gegen eine jährliche Gülte in genannter Höhe zu Lehen gegeben haben, wobei die Brüder Hermann und Kunz Otter den A. zwei Morgen Weingarten in genannter Lage, für die Kunz Zopf als Anstößer genannt wird, als Sicherheit (underpfande) stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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