Kaiser Rudolf II. bestätigt und erneuert das der Stadt Nürnberg durch Kaiser Karl V. am 20 Dezember 1550 erteilte Privileg (KAE Nr. 18), die Einziehung der Habe von Bürgern, Inwohnern und Hintersassen, so ohne gesetzliche Erben oder Geschäft verstorben, durch Bürgermeister und Rat betreffend.

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Staatsarchiv Nürnberg