Bruder Jos Semaiger, Zehender zu Weingarten, beurkundet Urteil des Brudergerichts in Sachen Martin Wirt genannt Nägilin gegen Konrad Edel. Beide hatten am Neujahrstag ("uff den ingenden jars tag") in Gessenried Karten gespielt ("gekartet"), wobei Edel dem Wirt einen Pfennig schuldig geblieben war. Edel verweigerte die Zahlung mit den beleidigenden Worten "ich geb dir das vallend übel (Epilepsie)". In der darauf folgenden Schlägerei verletzte Edel den Wirt an der Hand, so daß diese gelähmt blieb und der Wirt "glidschert" gemacht wurde. Edel bestreitet die Darstellung und will in Notwehr gehandelt haben. Das Gericht verurteilt nach Zeugenverhör Edel zur Zahlung der Arztkosten. Wegen der Höhe des Schadenersatzes für "glid scherty", versäumte Arbeit und anderes wird weiteres Urteil ergehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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