Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Hans Kraus (Kraußen) zu Bensheim zu seinem Salpetermacher bestallt hat. Hans soll in seinem Fürstentum zu Bayern und "hie unden" am Rhein, wo der Pfalzgraf ihn hinweist, einzig für diesen auf eigene Kosten Salpter suchen und machen. Den Salpeter soll Hans ihm wohlgeläutert "uff die prob" für 6 ½ Gulden pro Zentner verkaufen. Aus Gnade will der Aussteller ihm unverzüglich ein Hofkleid geben, ansonsten muss er keinen weiteren Lohn reichen. Kurfürst Philipp will Hans jedoch dabei behilflich sein, mit Kesseln und Geschirr sein Handwerk zu beginnen und ihm bei Bedarf auch ein oder zwei Malter Korn reichen, wobei die dafür anfallenden Kosten beglichen werden sollen, indem der Pfalzgraf bis zur Begleichung derselben lediglich 4 ½ Gulden pro Zentner zahlt. Der Salpeter soll beim Kauf geprüft werden; wenn er nicht rein genug ist, soll Hans ihn wieder an sich nehmen und "recht machen". Unter der Urkundenabschrift Vermerk, dass Dieter von Gemmingen (Gemyngen) und Hans Becker von Maulbronn (Beckerhensel von Mulbronn) in gleicher Weise (in simili forma) bestallt worden sind.