Wilhelm, Herr zu Rennenberg, bekennt, daß er vom Grafen Johann zu Nassau zu Lehen besitzt: den alten Hof zu Linz mit den zugehörigen, näher bezeichneten Wingarten und Einkünften, außerdem das Recht, die Sturmfahne zu führen, wenn der Erzbischof von Köln diesseits (rechts) des Rheins Krieg führt und der Graf von Nassau nicht im Feld ist, und den damit verbundenen Anspruch auf ein Roß und 10 Mark Siegener Währung.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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