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Johannes, Abt von Prémontre, gestattet, dass das von Berthold Schruz, Propst zu Allerheiligen, hinterlassene Geld und die Zinsen, die er zugunsten der Propstei von der Stadt Straßburg erkauft hat, je zur Hälfte zwischen dem Propst und dem Konvent zu Allerheiligen geteilt werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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