Markus Theodosius von Welser und Franz Daniel von Neubronner, Altbürgermeister, Mitglieder des geheimen Rats, Oberrichter und Herrschaftspfleger in Ulm, verleihen Anton Schülen, Müller in Riedheim [Stadt Leipheim/Lkr. Günzburg], auf Lebenszeit eine dem Herrschaftspflegamt der Stadt Ulm unterstehende Mühle in Riedheim zwischen der Nau und dem Garten des Matthäus Metzger mit allen Zugehörungen sowie 2 Tagwerk Brühl und Krautgarten, die nicht zu der Mühle gehören. Diese befand sich zuvor im Besitz seines Vetters Jakob Ott. Er hat die Mühle und ihre Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und sich an der Säuberung der Nau und des Mühlgrabens gemäß den Bestimmungen der Verordnung vom 21. April 1750 zu beteiligen. Von der Mühle hat der dem Herrschaftspflegamt jährlich 20 Imi Kernen und 15 Imi Roggen sowie 13 Gulden 20 Kreuzer und ein Fastnachtshuhn und von den 2 Tagwerk Brühl und Krautgarten 3 Gulden, den Gulden zu 61 Kreuzern gerechnet, zu entrichten. Dabei ist das Getreide in Ulm im Neuen Bau [ehemaliges reichsstädtisches Lagerhaus, Münsterplatz 47] abzuliefern, die übrigen Abgaben beim Obervogt in Leipheim [Lkr. Günzburg]. Bei einem Besitzerwechsel steht dem Herrschaftspflegamt außerdem der fünfte Pfennig vom Wert der Mühle als Handlohn zu. Für ihn selbst wurde dieser auf 700 Gulden festgelegt. Davon hat er 500 Gulden bar bezahlt. Die restlichen 200 Gulden soll er mit Genehmigung der Herrschaftspfleger am 2. Februar ("auf Lichtmeß") 1757 entrichten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt die Mühle an das Herrschaftspflegamt zurück.