Knappe Wescel von Ervethe bekundet, daß weder Gobelin von Dincborchghelo, noch dessen + Vater Abraham sen. mit den Gütern zu Dincborchghelo, welche einst Alexander von Ervethe dem Kloster Benninghausen verkaufte, belehnt worden sei, sowie daß er das Eigentumsrecht an seinen Gütern gedachtem Alexander verkauft habe.