Kaiser Karl IV. räumt dem Burggrafen Friedrich V. zu Nürnberg die Befugnis ein, die Räte in den elsäßischen Reichsstädten (vnsern vnd des reichs steten in Elsazzen) zu ernennen und zu entsetzen. - Siegler: der Aussteller [an der Ausfertigung ab].

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Staatsarchiv Nürnberg