Papst Eugen [IV.] verleiht allen, die an Kirchweih, Gründonnerstag und am Mittwoch nach Pfingsten die Klosterkirche in Baumburg nach erfolgter Beichte besuchen und zu deren baulicher Erhaltung beitragen, vier Jahre und vier Quadragenen [Quadragene = Zeitraum von 40 Tagen] Ablass.; S: Papst Eugen [IV.]

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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