S., Archipresbyter de Sodela, der Camerarius de Baldirsheim und H., Vizepleban zu Karben, schreiben dem Domkantor und Propst von St. Maria ad grad. zu Mainz, die ihm aufgetragene Entscheidung des Streites zwischen dem Kloster Thron und der Gemeinde Wehrheim sei dahin erfolgt, dass die Konventualinnen und sonstigen Insassen des Klosters von allen Abgaben an die Pfarrgemeinde frei sein sollen, ebenso die vom Kloster selbst bewirtschafteten Ländereien, dass jedoch die ferner vom Kloster in der Gemeinde erworbenen Güter abgabepflichtig und ebenso der gewöhnlich Beitrag zum Kirchenbau entrichtet werden soll.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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