Graf Nikolaus von Holstein-Rendsburg und Graf Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg, Herzog zu Schleswig, teilen dem Rat und den gemeinen Bürgern zu Nigenstadt an der Elbe und dem ganzen Kirchspiel daselbst mit, dass sie sich mit ihren Vettern, Graf Otto I. von Holstein-Pinneberg und dessen Bruder Bernhard von Holstein-Pinneberg, Propst zu Hamburg, freundlich vertragen haben und dass sie (die Adressaten) diesen ihren Vettern und deren Erben huldigen und nach dem Tode ihrer Base, Gräfin Anna von Holstein-Plön geb. von Mecklenburg-Schwerin, Witwe desGrafen Adolfs VII. von Holstein-Plön, ewig und erblich bei ihnen bleiben sollen. d.d. na godes bord drutteynhundert jar an deme neghentegesten jare, in deme dage sunte Tyburcies.
Vollständigen Titel anzeigen
Graf Nikolaus von Holstein-Rendsburg und Graf Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg, Herzog zu Schleswig, teilen dem Rat und den gemeinen Bürgern zu Nigenstadt an der Elbe und dem ganzen Kirchspiel daselbst mit, dass sie sich mit ihren Vettern, Graf Otto I. von Holstein-Pinneberg und dessen Bruder Bernhard von Holstein-Pinneberg, Propst zu Hamburg, freundlich vertragen haben und dass sie (die Adressaten) diesen ihren Vettern und deren Erben huldigen und nach dem Tode ihrer Base, Gräfin Anna von Holstein-Plön geb. von Mecklenburg-Schwerin, Witwe desGrafen Adolfs VII. von Holstein-Plön, ewig und erblich bei ihnen bleiben sollen. d.d. na godes bord drutteynhundert jar an deme neghentegesten jare, in deme dage sunte Tyburcies.
LASH, Urk.-Abt. 3 Nr. 370
Gem. Archiv Cap. XXIV Nr. 125
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg
Urk.-Abt. 3 Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg: Grafschaft Holstein-Schauenburg-Pinneberg >> 1 Urkunden
1390
Enthält: Ausfertigung, Pergament 24 x 9,5 + 2 cm Umbug, Niederdeutsch. Zwei beschädigte Siegel an Pergamentstreifen Rückvermerk: Dit is de bref der hildeghinge der Nygen Stat unde des kerspoldes geleghen in der Kremper Mersch.
Verzeichnung
1390 April 14
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 12:55 MEZ