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Landgraf Heinrich von Hessen, greue zcu Tzieginhain und Nyedde, bestätigt für sich. und seine "Vettern", die Brüder Wilhelm und Wilhelm, Landgrafen von Hessen, dass. während ihrer Minderjährigkeit Curd v. Viermünden das slos den Furstenberg und. den freyenstul daselbst von ihrem ohmen, Graf Walrave zu Waldeck und Graf Philipp,. zu Lehen erhalten habe und er dies Lehn vorbehaltlich der Öffnung (uffeninge) [des. Schlosses] behalten solle. Siegelankündigung des Landgrafen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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