Gf. Johannes von Sulz, Hofrichter von Gewalt Ks. Friedrichs [voller Titel] am kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil (Rotwil), tut kund: Als er am Ausstellungstag auf dem Hof zu Rottweil an der offenen kaiserlichen Straße zu Gericht saß, stand vor ihm Gf. Eberhard von Sonnenberg, Truchseß von Waldburg, und klagte durch seinen Fürsprecher gegen Bm., Rat und Gde. zu Saulgau (Sulgen), die Stadt sei mit aufgeworfenem Banner, da dann der löw anstünd, frevelnd in seine Herrschaft und Gft. Friedberg und Scheer gezogen und habe ihm zugehörige Leute in ihr Gefängnis verbracht, wo sie noch lägen; dies sei ein Verstoß gegen die Goldene Bulle, die gemeine Reformation und den vierjährigen zu Regensburg beschlossenen kaiserlichen Landfrieden. Er klage auf Acht und Anleitung. Die ehrsamen Ratsfreunde und Anwälte der Stadt Saulgau ließen durch ihren Fürsprecher entgegnen, sie wüßten wohl auf die Klage zu antworten, seien dessen aber nicht schuldig, da sie unschuldig seien. Nach mehrfacher Rede und Widerrede [im einzelnen wiedergegeben] fällten die Urteilssprecher folgendes Urteil: Bm. und Räte der Stadt sollen auf ihrer Ratssitzung ihren Rechtsstandpunkt beeiden; dies hat bis zum kommenden Hofgericht am Zinstag nach St. Laurentius [August 11] vor Georg von Gundelfingen zu geschehen; letzterer soll dem Hofgericht darüber eine besiegelte Urk. zustellen. Eberhard ist der Termin acht Tage zuvor zu verkünden, damit sein Machtbote anwesend sein kann.