Hermann [I. von Lobdeburg], Bischof von Würzburg, mit Zustimmung des Kapitels und der Ministerialen und Konrad [von Malkes], Abt von Fulda, mit Zu...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1051-1250
1231 Februar 14
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 fehlt, Nr. 3 und 4 beschädigt, alle restauriert)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Acta sunt hec anno incarnationis Domini M° CC° XXX° I° indictione IIIIa X°VI° Kalendas Martii apud Wirzeburc
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann [I. von Lobdeburg], Bischof von Würzburg, mit Zustimmung des Kapitels und der Ministerialen und Konrad [von Malkes], Abt von Fulda, mit Zustimmung des Konvents und der Ministerialen, verpflichten sich zu gegenseitigem Rat und Hilfe und treffen Verabredungen bezüglich ihrer Ministerialen und der Burgen Lichtenberg (Lihtenburc) und Hillenberg (Hilthenburch) [Ruine bei Roth vor der Rhön nordwestl. Mellrichstadt]. Bei Ehen unter Ministerialen verschiedener Kirchen folgt das erste Kind der Mutter, das zweite dem Vater. Das gleiche gilt für Kinder aus ungleichen Ehen; die Kinder folgen im Stand dem Vater. Der Abt von Fulda gibt die Burg Lichtenberg nicht aus der Hand; der Bischof von Würzburg genießt ein Vorkaufsrecht. Der Bischof von Würzburg gibt die Burg Hillenberg nicht aus der Hand; der Abt von Fulda genießt ein Vorkaufsrecht. Die Bestimmungen sollen bei der Wahl jedes neuen Bischofs und Abtes beschworen werden. Handlungsort: Würzburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers 1, Avers 3, Avers 4)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann [I. von Lobdeburg], Bischof von Würzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Domkapitel von Würzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad [von Malkes], Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 249
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann [I. von Lobdeburg], Bischof von Würzburg, mit Zustimmung des Kapitels und der Ministerialen und Konrad [von Malkes], Abt von Fulda, mit Zustimmung des Konvents und der Ministerialen, verpflichten sich zu gegenseitigem Rat und Hilfe und treffen Verabredungen bezüglich ihrer Ministerialen und der Burgen Lichtenberg (Lihtenburc) und Hillenberg (Hilthenburch) [Ruine bei Roth vor der Rhön nordwestl. Mellrichstadt]. Bei Ehen unter Ministerialen verschiedener Kirchen folgt das erste Kind der Mutter, das zweite dem Vater. Das gleiche gilt für Kinder aus ungleichen Ehen; die Kinder folgen im Stand dem Vater. Der Abt von Fulda gibt die Burg Lichtenberg nicht aus der Hand; der Bischof von Würzburg genießt ein Vorkaufsrecht. Der Bischof von Würzburg gibt die Burg Hillenberg nicht aus der Hand; der Abt von Fulda genießt ein Vorkaufsrecht. Die Bestimmungen sollen bei der Wahl jedes neuen Bischofs und Abtes beschworen werden. Handlungsort: Würzburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers 1, Avers 3, Avers 4)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hermann [I. von Lobdeburg], Bischof von Würzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Domkapitel von Würzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad [von Malkes], Abt von Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent von Fulda
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 249
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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