Jakob Heuttelin von Pfronstetten (1) und Barbara Sälig, Witwe des verstorbenen Hans Schentzlin zu Harthausen, schließen mit obrigkeitlicher Zustimmung des Junkers Kaspar Bernhard Speth von Zwiefalten zu Gammertingen, Feldhausen und Harthausen einen Heiratsvertrag: 1) Eheschließung mit öffentlichem Kirchgang 2) Die von Barbara Sälg aus 1. Ehe in die Ehe eingebrachten Kinder Martin, Matheis, Hans und Maria werden gleich evtl. Kindern aus 2. Ehe aufgezogen und erzogen. Die 4 Kinder erhalten von ihrem Stiefvater als freien Voraus 12 Gulden: ab Georgi 1605 jeweils jährlich 4 Gulden. Das Geld kann auch gegen Verzinsung angelegt werden 3) Wenn Barbara Sälig vor Jakob Heuttelin stirbt, soll das zugebrachte Gütlein mit allem Zubehör an Jakob Heuttelin allein übergehen 4) Der Stiefvater muß die 3 Buben ein Handwerk und das Mädchen das Nähen erlernen lassen. Wenn einer nach beendigter Lehrzeit auf Wanderschaft gehen will, muß der Stiefvater einen "ziemlichen" Weg- oder Zehrpfennig geben 5) Die 4 Kinder aus 1. Ehe sind in gleicher Weise erbberechtigt wie etwaige Kinder aus 2. Ehe. Wenn eines davon stirbt, beerben es die Geschwister (1) Pfronstetten, Kreis Münsingen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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