Peter Koler zu Reichenbach, der bisher eine daselbst gelegene Hube des Ulmer Wengenstifts gegen Abgabe eines Drittels der Erträge als Pächter bewirtschaftet, nun aber dieselbe samt zugehörigen Rechten von dem Gotteshaus zu Erblehen empfangen hat, leistet gegen Propst Konrad (III. von Blindheim) und den Konvent Revers.