Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, und Eberhard Hermann Schutzbar (Schützsper), genannt Milchling, sowie Dekan und Konvent ...
Vollständigen Titel anzeigen
1825
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1621-1630
1627 Februar 22
Ausfertigung, Pergament, ein rotes Lacksiegel unter der Plica, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln (Siegel Nr. 2 nur Siegelrest)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geben undt geschehen Fuldt uff Petri ad cathedram des sechtzehenhundert sieben undt zwantzigsten jahrs
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, und Eberhard Hermann Schutzbar (Schützsper), genannt Milchling, sowie Dekan und Konvent von Fulda bekunden, dass sie dem würzburgischen Rat Dietrich Löher und dessen Erben 600 Reichstaler in bar (in specie) verkauft haben. Der Edelmetallwert der Reichstaler, muss nach einem Edikt des Heiligen Römischen Reichs ihrem Verkehrswert entsprechen (an altem schrodt undt korn). Zudem muss dieser Geldbetrag durch wieder ablösbare Zinsen gedeckt sein. Der Betrag fällt Dietrich Löher als jährlicher Zins aus der Küchenmeisterei des Klosters, besonders aber aus Einkünften des Amts Hammelburg zu. Die 600 Reichstaler umfassenden jährlichen Einkünfte hat Dietrich Löher für 12000 Reichstaler Hauptgeld vom Kloster empfangen; das Kloster bestätigt den Empfang von 12000 Reichstalern und teilt Dietrich Löher mit, dass diese Summe damit vollständig und zur freien Verfügung in den Besitz des Klosters übergegangen ist. Das Kloster setzt die empfangenen 12000 Reichstaler für den Rückkauf des vor Jahren versetzten Amts Fischberg ein [vgl. Nr. 1753]. Dietrich Löher oder seinen Erben werden die 600 Reichstaler jedes Jahr an Kathedra Petri [Februar 22] auf Kosten des Klosters nach Würzburg zugewiesen. Zur Absicherung dieses Geschäfts setzen Abt Johann Bernhard und der Konvent die Renten der Küchenmeisterei, besonders aber die dem Kloster im Amt Hammelburg gehörenden Einkünfte in bar ein. Dietrich Löher und seine Erben haben bei Säumigkeit ohne Einschränkung das Recht, auf dieses Unterpfand zuzugreifen. Vor dieser Regelung ist das Kloster weder durch ein Gericht, noch irgendwelche Freiheiten oder Statuten geschützt. Jedoch behält sich das Kloster vor, dieses Rechtsgeschäft durch die Rückzahlung der 12000 Reichstaler rückgängig machen zu können. Dies ist schriftlich ein Vierteljahr vor Kathedra Petri anzuzeigen; noch am selben Tag muss die genannte Summe einschließlich aller ausstehenden Zinsen und Kosten nach Würzburg gerichtet werden. In gleicher Weise können Dietrich Löher oder seine Erben diese Übereinkunft aufkündigen; dem Kloster soll dann der Wiederkauf gestattet werden und der Hauptbrief zurückgegeben werden; damit wird der ursprüngliche Vertrag nichtig (todt undt crafftloß). Das Kloster versichert, dass es sich nach einmütigem Beschluß und im Namen der Würde des Abtes an die vorliegende Übereinkunft halten wird. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Bernhards und des Konventssiegels ad causas. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel, Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Georgius Richter notarius procurator propria [unter der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann Bernhard
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent des Klosters Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg Richter, Notar und Prokurator [unter der Plica]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, und Eberhard Hermann Schutzbar (Schützsper), genannt Milchling, sowie Dekan und Konvent von Fulda bekunden, dass sie dem würzburgischen Rat Dietrich Löher und dessen Erben 600 Reichstaler in bar (in specie) verkauft haben. Der Edelmetallwert der Reichstaler, muss nach einem Edikt des Heiligen Römischen Reichs ihrem Verkehrswert entsprechen (an altem schrodt undt korn). Zudem muss dieser Geldbetrag durch wieder ablösbare Zinsen gedeckt sein. Der Betrag fällt Dietrich Löher als jährlicher Zins aus der Küchenmeisterei des Klosters, besonders aber aus Einkünften des Amts Hammelburg zu. Die 600 Reichstaler umfassenden jährlichen Einkünfte hat Dietrich Löher für 12000 Reichstaler Hauptgeld vom Kloster empfangen; das Kloster bestätigt den Empfang von 12000 Reichstalern und teilt Dietrich Löher mit, dass diese Summe damit vollständig und zur freien Verfügung in den Besitz des Klosters übergegangen ist. Das Kloster setzt die empfangenen 12000 Reichstaler für den Rückkauf des vor Jahren versetzten Amts Fischberg ein [vgl. Nr. 1753]. Dietrich Löher oder seinen Erben werden die 600 Reichstaler jedes Jahr an Kathedra Petri [Februar 22] auf Kosten des Klosters nach Würzburg zugewiesen. Zur Absicherung dieses Geschäfts setzen Abt Johann Bernhard und der Konvent die Renten der Küchenmeisterei, besonders aber die dem Kloster im Amt Hammelburg gehörenden Einkünfte in bar ein. Dietrich Löher und seine Erben haben bei Säumigkeit ohne Einschränkung das Recht, auf dieses Unterpfand zuzugreifen. Vor dieser Regelung ist das Kloster weder durch ein Gericht, noch irgendwelche Freiheiten oder Statuten geschützt. Jedoch behält sich das Kloster vor, dieses Rechtsgeschäft durch die Rückzahlung der 12000 Reichstaler rückgängig machen zu können. Dies ist schriftlich ein Vierteljahr vor Kathedra Petri anzuzeigen; noch am selben Tag muss die genannte Summe einschließlich aller ausstehenden Zinsen und Kosten nach Würzburg gerichtet werden. In gleicher Weise können Dietrich Löher oder seine Erben diese Übereinkunft aufkündigen; dem Kloster soll dann der Wiederkauf gestattet werden und der Hauptbrief zurückgegeben werden; damit wird der ursprüngliche Vertrag nichtig (todt undt crafftloß). Das Kloster versichert, dass es sich nach einmütigem Beschluß und im Namen der Würde des Abtes an die vorliegende Übereinkunft halten wird. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Bernhards und des Konventssiegels ad causas. Ausstellungs- und Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Lacksiegel, Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Georgius Richter notarius procurator propria [unter der Plica])
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Johann Bernhard
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent des Klosters Fulda
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg Richter, Notar und Prokurator [unter der Plica]
Zur Verpfändung des Amts Fischberg im Jahr 1610 vgl. die Urkunde Nr. 1753.
Notarielle Bestätigung dieses Rechtsgeschäfts unter der Plica: 1644 September 22 bestätigt der Notar Georg (Georgius) Richter durch eigene Unterschrift und Besiegelung, dass der halbe Teil der vorliegenden Obligation über 12000 Reichstaler Wolf Ernst gehörte und mitsamt den seit 1627 aufgelaufenen Zinsen für diesen Halbteil unter Einwilligung seiner Ehefrau Anna an diesen ausgezahlt wurde.
Notarielle Bestätigung dieses Rechtsgeschäfts unter der Plica: 1644 September 22 bestätigt der Notar Georg (Georgius) Richter durch eigene Unterschrift und Besiegelung, dass der halbe Teil der vorliegenden Obligation über 12000 Reichstaler Wolf Ernst gehörte und mitsamt den seit 1627 aufgelaufenen Zinsen für diesen Halbteil unter Einwilligung seiner Ehefrau Anna an diesen ausgezahlt wurde.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik)
- Gliederung (Tektonik)
- Urkunden (Tektonik)
- Geistliches und weltliches Territorium Fulda (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv (Tektonik)
- Reichsabteiliches / Stiftisches Archiv: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] (Bestand)
- Reichsabtei, Stift (Gliederung)
- 1621-1630 (Gliederung)
Namensnennung 4.0 International