Die Brüder Ludwig [XII.], Fridrich [III.], Fridrich d.J. und V{o}lrich Grafen zu O{e}ttingen, wobei die beiden letztgenannten noch minderjährig sind, stellen dem durch den Deutschmeister Johann v. Heyn und dem Landkomtur der Ballei Franken, Chunrat Ru{e}d vertretenen Deutschen Orden anläßlich der ihnen gestatteten Besteuerung der Ordensuntertanen im Riezz einen Schadlosbrief aus, in dem sie geloben, von den Ordenshintersassen und -Gütern keine Steuer ohne des Ordens Bewilligung zu nehmen, die Gerichtsbarkeit über dieselben nicht über das genannte, jetzt gültige Maß, d. die hohe Gerichtsbarkeit und die ihnen an bestimmten Orten von alters her zustehende Dorfgerichtsbarkeit, auszudehnen u.a. mehr. Die bayerischen Herzöge Stephan [III.] und Johann [II.] stimmen dem zu. - Siegler: 1. Aussteller 1, 2. Aussteller 2, 3. Hainrich Marschalk von Bappenheim, Ritter, 4. Eckart v. Walkirchen, Ritter, 5. Hainrich vom Stayn, Ritter, 6. Ramung v. Mayngen und 7. Hans v. Elrichshusen, beide Edelknechte.

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Staatsarchiv Nürnberg